Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen über die notwendigen lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse verfügen. Diese Grundkenntnisse können wir vorweisen.
Wenn Sie Fragen haben oder wir Ihnen irgendwie behilflich sein können, kontaktieren Sie mich!
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