CUCINA ITALIANA
Italienische Kochkultur

§ 4 Lebensmittelhygieneverordnung

Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen über die notwendigen lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse verfügen. Diese Grundkenntnisse können wir vorweisen.

 


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